Eine Initiative des bpa für seine Mitgliedsdienste und deren Patienten.
Krankenkassen versagen ihren Versicherten Leistungen der häuslichen Krankenpflege, obwohl der Arzt sie aus dringenden medizinischen Gründen verordnet hat. Den Patienten und Pflegediensten werden diverse bürokratische Verpflichtungen auferlegt.
Teils werden Leistungen abgelehnt mit dem Hinweis, diese seien nach Auffassung von Sachbearbeitern bzw. Pflegefachkräften der Krankenkassen nicht oder nur begrenzt nötig. Der Gesetzgeber gesteht allerdings ausschließlich dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung eine inhaltliche Ãœberprüfung der ärztlichen Verordnung zu. Pflegedienste werden aufgefordert, unter Missachtung des Datenschutzes Dokumentationen und Verlaufsprotokolle an die Krankenkassen zu senden. Im Rahmen von Hausbesuchen treffen die Pflegefachkräfte der Krankenkassen Feststellungen entgegen der ärztlichen Verordnung oder nehmen Einsicht in Unterlagen ohne entsprechende gesetzliche Legitimation. Die Folgen sind, dass häufig kranken und pflegebedürftigen Menschen die aus ärztlicher Sicht dringend erforderliche und verordnete häusliche Krankenpflege verweigert wird.Â
LösungsansatzÂ
Der bpa und die ihn beratende Rechtsanwaltskanzlei stellen den Mitgliedern des bpa vereinfachte Verfahren zur Verfügung, mit denen sich Versicherte und Pflegedienste effektiv gegen ungerechtfertigte Leistungskürzungen und Einschränkungen wehren können.Â
LeistungenÂ
1. Durchführung des Widerspruchsverfahrens bei Ablehnung von ärztlich verordneten Leis-tungen häuslicher KrankenpflegeÂ
2. Durchführung des Sozialgerichtsverfahrens nach verlorenem WiderspruchsverfahrenÂ
3. Durchsetzung von Ansprüchen des Pflegedienstes Â
Haben Sie Probleme mit den Krankenkassen und sind ein Patient von uns? Dann rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.Aktuelles
Hallescher Pflegedienst
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