Grundpflege

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Zur Grundpflege zählen wir die grundlegenden, gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Pflegeleistungen.

Diese Leistungen wurden von den Pflegekassen und den Verbände der Pflegedienste für alle Pflegedienste in Sachsen-Anhalt einheitlich festgelegt und umfassen die Bereiche:

  • der Körperpflege (Kleine/Große Morgen- oder Abendtoilette, Haare waschen, Lagern/Betten, Darm- und Blasenentleerung)
  • der Ernährung (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Sondenkost, Zubereitung der Mahlzeiten)
  • der Mobilität (Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, Begleitung bei Aktivitäten, An- und Auskleiden)
  • der hauswirtschaftlichen Versorgung (Beheizen der Wohnung, Reinigung des genutzten Wohnraumes, Waschen der Wäsche und Kleidung, Wechseln der Bettwäsche, Kleiner/Großer Einkauf)

sowie die Leistungen beim Erstbesuch (Anamnese, Pflegeplanung, Dokumentation, Hilfestellung, Beratung zum Thema Pflegevertrag) und Pflegeeinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI (Beratung, Hilfestellung, Kurzmitteilung).


Diese Leistungen können über die Pflegeversicherung abgerechnet aber auch privat in Rechnung gestellt werden.