Pflegedienste in Niedersachsen müssen jeden Monat 5.000 Pflegebedürftige abweisen

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bpa warnt nach Mitgliederumfrage vor dramatischen Versorgungslücken in der ambulanten Pflege.

Jeden Monat müssen ambulante Pflegedienste in Niedersachsen 5.000 Pflegebedürftige abweisen, weil sie nicht das Personal haben, um die Pflege sicherzustellen. Das hat die niedersächsische Landesgruppe des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) auf Basis einer Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen errechnet. „Wir haben längst die Basis gelegt, um gegen den Fachkräftemangel auch mit höheren Gehältern zu Felde zu ziehen. Die Kostenträger haben die Umsetzung allerdings bisher vollständig blockiert“, kritisiert der Landesvorsitzende Karsten Neumann.

Die bpa-Landesgruppe hat weit mehr als zehn Prozent seiner rund 600 ambulanten Mitgliedsunternehmen zwei Monate lang nach abgelehnten Kundenanfragen befragt. Dabei zeigte sich, dass jeder Dienst pro Woche mindestens eine Anfrage ablehnen oder sogar bestehende Pflegeverträge kündigen muss. „Hochgerechnet auf die 1.300 ambulanten Pflegedienste in Niedersachsen summiert sich das zu einer dramatischen Versorgungslücke, die zulasten der pflegenden Angehörigen geht“, erklärt Neumann. Betroffene Familien hätten es zunehmend schwer, eine pflegerische Versorgung zu finden, weil die Teams der Pflegedienste völlig ausgelastet sind. „Der von den Betroffenen schon lange gefühlte Notstand wird damit objektiv bezifferbar.“

Den Handlungsbedarf sieht Neumann vor allem bei Kranken- und Pflegekassen, denen es gesetzlich obliegt, ihren Versicherten die notwendige ambulante Pflege zur Verfügung zu stellen. „Dafür müssen sie den Pflegediensten aber endlich die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Personalausstattung bieten.“

Mit zwei Sofortmaßnahmen könnte nach Ansicht des Leiters der bpa-Landesgeschäftsstelle Henning Steinhoff Abhilfe geschaffen werden. „Die gesetzlichen Vorgaben zur adäquaten Refinanzierung von Personalkosten auf Tarifniveau, zum Beispiel im Rahmen der Arbeitsvertragsrichtlinien des bpa Arbeitgeberverbandes, sowie des Unternehmerwagnisses müssen unverzüglich umgesetzt werden. Hier sind andere Bundesländer wesentlich weiter als Niedersachsen.“ Gleichzeitig müsse es Pflegekräften endlich erlaubt sein, bestimmte Behandlungspflegen wie das Anziehen von Kompressionstrümpfen zu erbringen. „Regelungen in anderen Bundesländern zeigen, wie eine sinnvolle Lösung aussehen kann. Die Krankenkassen in Niedersachsen verweigern sich derzeit einer pragmatischen Lösung“, so Steinhoff, der die Bereitschaft des bpa zu schnellen und lösungsorientierten Verhandlungen mit den Kassen unterstreicht und das Sozialministerium in der Mitverantwortung für die Sicherstellung sieht.Â