Ambulante Pflege in Halle.
Ein Pflegedienst hilft Ihnen zu Hause, so oft Sie es brauchen. Die Pflegekasse zahlt bis zu einem festen Betrag im Monat.
Freie Plätze: Belegung bitte telefonisch erfragen
- ab PG 2
- zahlt die Pflegekasse aus der Sachleistung
- 0,0909 €
- unser Punktwert je Punkt
- 42,26 €
- einmal Duschen, mit Ausbildungszuschlag
- 7,2 %
- Investitionskosten, zahlen Sie selbst
Was ein Pflegedienst übernimmt.
Grundpflege und Haushalt (Pflegekasse)
Waschen, Duschen, Anziehen, Hilfe beim Essen und Trinken, Toilette, Umlagern, Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung. Die Pflegekasse zahlt dafür aus der Pflegesachleistung, ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für unseren Pflegedienst nutzen.
Behandlungspflege (Krankenkasse)
Medikamente geben, Verbände wechseln, Wunden versorgen, Spritzen, Kompressionsstrümpfe, Blutzucker messen. Das verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Die Krankenkasse zahlt, auch ohne Pflegegrad, wenn niemand im Haushalt diese Pflege übernehmen kann. Das Pflegebudget wird dafür nicht angetastet. Erwachsene leisten eine Zuzahlung, höchstens für 28 Tage im Jahr.
Beratungsbesuch
Wer Pflegegeld bekommt, braucht bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Hause.
Betreuung
Gesellschaft leisten, Beschäftigung, Begleitung im Alltag. Auch das kann über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Was kostet ambulante Pflege?
In Sachsen-Anhalt ist die Pflege in feste Bausteine aufgeteilt, die Leistungskomplexe. Ein Baustein ist zum Beispiel „kleine Morgentoilette“. Jeder Baustein hat eine feste Punktzahl. Der Preis ergibt sich aus Punktzahl mal Punktwert. Den Punktwert verhandelt jeder Pflegedienst mit den Pflegekassen. Unser Punktwert beträgt 0,0909 €.
Was kostet einmal Duschen vom Pflegedienst?
Duschen gehört zur „großen Morgen- oder Abendtoilette“ (Leistungskomplex 3). Dazu gehören auch Aufstehen, Anziehen, Zähneputzen und Kämmen. Sie hat 450 Punkte. Bei uns kostet sie 40,91 €, mit Ausbildungszuschlag 42,26 €. Die Pflegekasse bezahlt das aus Ihrer Pflegesachleistung, solange das Budget reicht.
Beispiele bei uns (Punktwert 0,0909 €):
| Leistung | Punkte | Preis |
|---|---|---|
| Kleine Morgen- oder Abendtoilette (Waschen am Waschbecken, Anziehen) | 250 | 22,73 € |
| Große Morgen- oder Abendtoilette (Duschen oder Baden) | 450 | 40,91 € |
| Hilfe beim Essen und Trinken | 250 | 22,73 € |
| Zubereitung einer warmen Mahlzeit | 270 | 24,54 € |
| Großer Einkauf | 150 | 13,64 € |
| Wohnung reinigen, Wochenpauschale | 450 | 40,91 € |
| Erstbesuch | 500 | 45,45 € |
Alle 25 Leistungskomplexe und 2 Pauschalen ansehen
| Nr. | Leistung | Punkte | Preis | mit Ausbildungszuschlag |
|---|---|---|---|---|
| LK 1 | Kleine Morgen-/Abendtoilette Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes, An-/Auskleiden, Teilwaschen, Rasieren, Mund- und Zahnpflege, Kämmen | 250 | 22,73 € | 23,48 € |
| LK 2 | Kleine Morgen-/Abendtoilette (ohne Bett-Hilfe) wie LK 1, ohne Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes | 200 | 18,18 € | 18,78 € |
| LK 3 | Große Morgen-/Abendtoilette Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes, An-/Auskleiden, Waschen/Duschen/Baden, Rasieren, Mund- und Zahnpflege, Kämmen | 450 | 40,91 € | 42,26 € |
| LK 4 | Große Morgen-/Abendtoilette (ohne Bett-Hilfe) wie LK 3, ohne Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes | 400 | 36,36 € | 37,56 € |
| LK 5 | Haare waschen am Bett Waschen und Trocknen der Haare, Kämmen/Tagesfrisur (kein Schneiden, Färben, keine Dauerwelle) | 160 | 14,54 € | 15,02 € |
| LK 6 | Lagern/Betten Bett machen/richten, Lagern bzw. Mobilisierung in Verbindung mit der Lagerung | 100 | 9,09 € | 9,39 € |
| LK 7 | Hilfe bei der Nahrungsaufnahme mundgerechte Zubereitung, Hilfe beim Essen und Trinken, Hygiene dabei | 250 | 22,73 € | 23,48 € |
| LK 8 | Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) Aufbereitung und Verabreichung der Sondennahrung | 100 | 9,09 € | 9,39 € |
| LK 9 | Darm- und Blasenentleerung Hilfe bei Blasen- und/oder Darmentleerung, Teilwaschen bei Bedarf | 110 | 10,00 € | 10,33 € |
| LK 10 | Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung An-/Auskleiden dafür (inkl. Kleiderauswahl, ggf. Prothesen), Treppensteigen | 80 | 7,27 € | 7,51 € |
| LK 11 | Begleitung bei Aktivitäten Begleitung zu Terminen, bei denen persönliches Erscheinen nötig und kein Hausbesuch möglich ist (keine Spaziergänge, keine kulturellen Veranstaltungen) | 600 | 54,54 € | 56,34 € |
| LK 12 | Beheizen der Wohnung Beschaffung/Entsorgung von Heizmaterial, Heizen | 90 | 8,18 € | 8,45 € |
| LK 13 | Reinigung des genutzten Wohnraumes Reinigen des üblichen Lebensbereichs, Trennung und Entsorgung des Abfalls | 90 | 8,18 € | 8,45 € |
| LK 14 | Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung Wechseln der Wäsche, Pflege von Wäsche und Kleidung (auch Bügeln, Ausbessern), Einräumen | 360 | 32,72 € | 33,80 € |
| LK 15 | Wechseln der Bettwäsche Hilfe beim Verlassen/Aufsuchen des Bettes, vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes | 80 | 7,27 € | 7,51 € |
| LK 16 | Kleiner Einkauf kurze Besorgungen im näheren Wohnbereich (Lebensmittel, Hygiene-/Haushaltsbedarf), Einräumen | 90 | 8,18 € | 8,45 € |
| LK 17 | Großer Einkauf Einkaufs- und Speiseplan erstellen, Einkaufen, Einräumen | 150 | 13,64 € | 14,09 € |
| LK 18 | Zubereitung einer warmen Mahlzeit Kochen, Spülen, Reinigen des Arbeitsbereichs, in der Häuslichkeit | 270 | 24,54 € | 25,35 € |
| LK 19 | Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit Zubereitung, Spülen, Reinigen des Arbeitsbereichs (nur in Verbindung mit dem Pflegeeinsatz) | 80 | 7,27 € | 7,51 € |
| LK 20 | Erstbesuch Anamnese, Pflegeplanung, Dokumentation, Hilfestellung, Beratung über Leistungskomplexe und Pflegevertrag | 500 | 45,45 € | 46,95 € |
| LK 21 | Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI Beratung, praktische pflegefachliche Hilfestellung, Mitteilung an die Pflegekasse (Pflegegrade 1-5) | 920 | 83,63 € | 86,39 € |
| LK 22 | Häusliche Betreuung (§ 124 a. F. / pflegerische Betreuung) Begleitung, Beschäftigung, Beistand | 150 | 13,64 € | 14,09 € |
| LK 23 | Mobilisation Hilfe beim Sitzen/Gehen/Stehen inkl. Aufrichten im Bett, An-/Auskleiden, Transfer, Aufsuchen/Verlassen des Bettes | 150 | 13,64 € | 14,09 € |
| LK 24 | Unterstützung bei der Organisation der Haushaltsführung Koordination von Dienstleistungen (Haushaltshilfe, Notruf, Fahrdienst u. a.), Hilfe bei Finanz-/Verwaltungsangelegenheiten und Terminen | 60 | 5,45 € | 5,63 € |
| LK 25 | Erhaltung und Stärkung der Selbständigkeit zusätzlich anleitende/motivierende Pflege zur Förderung des Selbstmanagements, v. a. bei Demenz, herausforderndem Verhalten, altersbedingten Krankheitsbildern | 100 | 9,09 € | 9,39 € |
| LK 13W | Reinigung des Wohnraumes, Wochenpauschale | 450 | 40,91 € | 42,26 € |
| LK 24M | Organisation der Haushaltsführung, Monatspauschale | 480 | 43,63 € | 45,07 € |
Punktzahlen: Leistungskomplexsystem ambulante Pflege Sachsen-Anhalt (vdek-Landesvertretung, Stadt Magdeburg). Preis mit unserem Punktwert von 0,0909 €, Ausbildungszuschlag 2026 0,0030 € je Punkt. Dazu kommen Investitionskosten von 7,2 % der Rechnungssumme.
Das Kosten-Glas: Wie weit reicht das Budget?
Wählen Sie Ihren Pflegegrad und die Hilfe, die Sie brauchen. Das Glas zeigt, wie viel vom Budget der Pflegekasse übrig bleibt.
Pflegesachleistung: Das ganze Glas steht für den Pflegedienst bereit.
Kombinationsleistung: Wählen Sie, welchen Anteil der Pflegedienst bekommt. Der Rest wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Pflegegeld: Kein Budget für den Pflegedienst. Den Beratungsbesuch zweimal im Jahr zahlt die Pflegekasse extra. Pflegeeinsätze zahlen Sie dann selbst.
LK 1 · 23,47 € je Einsatz
LK 3 · 42,26 € je Einsatz
LK 7 · 23,47 € je Einsatz
LK 18 · 25,35 € je Einsatz
LK 17 · 14,08 € je Einsatz
LK 13W · 42,26 € je Einsatz
LK 14 · 33,80 € je Einsatz
LK 6 · 9,39 € je Einsatz
LK 9 · 10,33 € je Einsatz
LK 22 · 14,08 € je Einsatz
LK 11 · 56,34 € je Einsatz
LK 23 · 14,08 € je Einsatz
Das Budget ist ausgeschöpft. 0 € im Monat müssten Sie selbst zahlen. Reicht Ihr Einkommen dafür nicht, kann das Sozialamt einspringen. Hilfe zur Pflege → Den Entlastungsbetrag von 131 € können Sie für Betreuung und Hilfe im Haushalt einsetzen, nicht für Körperpflege.
Diese Budgets stehen im Gesetzentwurf vom 30.9.2026. Sie gelten erst, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Das Kosten-Glas ist stark vereinfacht. Es rechnet mit 30 Tagen pro Monat, unserem Punktwert von 0,0909 € und dem Ausbildungszuschlag 2026. Die Investitionskosten (7,2 % der Rechnungssumme) zahlen Sie zusätzlich selbst, sie stehen unter dem Glas. Verbindlich ist allein der Kostenvoranschlag.
Was zur Rechnung dazukommt.
Ausbildungszuschlag
Seit 2020 gibt es eine gemeinsame Ausbildung für alle Pflegefachkräfte. Bezahlt wird sie aus einem Ausgleichsfonds, in den Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, das Land und die Pflegeversicherung einzahlen. In Sachsen-Anhalt verwaltet ihn die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ambulante Dienste berechnen ihren Anteil als Zuschlag pro Punkt. 2026 sind das 0,0030 € je Punkt. Bei der großen Morgentoilette mit 450 Punkten sind das 1,35 €. Der Wert für 2027 steht noch nicht fest. Der Ausbildungszuschlag gehört zu den Pflegekosten. Die Pflegekasse zahlt ihn aus Ihrer Pflegesachleistung mit. Erst wenn das Budget ausgeschöpft ist, zahlen Sie ihn wie den übrigen Teil der Rechnung selbst.
Investitionskosten
Pflegedienste brauchen Autos, Büros und Technik. Diese Kosten dürfen sie gesondert berechnen. Die Pflegekasse zahlt sie nicht aus der Sachleistung. Bei uns betragen die Investitionskosten derzeit 7,2 % der Rechnungssumme. Diesen Betrag zahlen Sie selbst. Bekommen Sie Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, gilt der mit der Sozialagentur Sachsen-Anhalt vereinbarte Satz von 4,54 % der Rechnungssumme. Diesen Anteil kann das Sozialamt übernehmen. Mehr zur Hilfe zur Pflege →
Privatleistungen
Zusätzlich können Sie bei uns Leistungen privat buchen, zum Beispiel Haushaltshilfe und Friseurbesuche.
Quellen und Stand (16. Oktober 2026)
- Leistungskomplexe ambulante Pflege Sachsen-Anhalt (Stadt Magdeburg, vdek Sachsen-Anhalt)
- vdek Sachsen-Anhalt: Ausbildungszuschlag 2026
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 37
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), gesetze-im-internet.de
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BGBl. 2025 I Nr. 371