Für Pflegefachpersonen

Wissen für Pflegekräfte.

Was sich 2026 für Pflegefachpersonen geändert hat, was 2027 kommen soll und wie Sie Angehörigen die häufigsten Fragen beantworten.

Dienstzimmer mit Tablet, Bücherregal, Kalender und Pflegetasche
1.1.2026
BEEP in Kraft
1.9.2026
Hilfsmittel-Empfehlung gilt
2 Wochen
darf die Empfehlung höchstens alt sein
2027
Pflegefachassistenz bundesweit

Neu seit 1. Januar 2026: das BEEP.

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) gilt seit 1. Januar 2026. Es ist der Nachfolger des früher geplanten Pflegekompetenzgesetzes.

Hilfsmittel empfehlen. gilt seit 1.9.2026

Pflegefachpersonen können Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel empfehlen, wenn sie im Rahmen der Pflegesachleistung, der häuslichen Krankenpflege oder eines Beratungsbesuchs tätig sind. Die Empfehlung ersetzt die ärztliche Verordnung, die Notwendigkeit gilt dann als belegt. Sie muss in Textform auf dem Formular der Richtlinie erfolgen und darf beim Antrag höchstens zwei Wochen alt sein. Auf der Liste stehen unter anderem Hausnotrufsysteme. Grundlage: Richtlinie des GKV-Spitzenverbands vom 6.7.2026.

Heilkunde und Folgeverordnungen. noch nicht umsetzbar

Pflegefachpersonen dürfen bestimmte ärztliche Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen und nach einer ärztlichen Erstverordnung häusliche Krankenpflege verordnen. Welche Leistungen genau, müssen Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und Pflegeverbände noch vereinbaren. Die Frist dafür endet am 31.12.2026.

Bescheinigung für Angehörige. gilt seit 1.1.2026

Für die kurzzeitige Freistellung im Beruf und das Pflegeunterstützungsgeld genügt eine Bescheinigung einer Pflegefachperson.

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI. gilt seit 1.1.2026

Pflicht ist jetzt bei Pflegegrad 2 bis 5 einheitlich ein Besuch pro Halbjahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 sind vierteljährliche Besuche weiter möglich, aber freiwillig. Jede zweite Beratung kann per Video stattfinden, derzeit befristet bis 31.3.2027. Der Nachweis geht künftig elektronisch an die Kasse.

Prävention. gilt seit 1.1.2026

Pflegefachpersonen können beim Beratungsbesuch oder in der Sachleistung Empfehlungen zur Prävention geben.

Begutachtung durch Pflegefachpersonen. Modellvorhaben

Ob versorgende Pflegefachpersonen Aufgaben der Pflegebegutachtung übernehmen können, wird in einem Modellvorhaben geprüft. Der Abschlussbericht ist für 30.6.2028 geplant.

Pflegefachassistenz ab 2027.

Ab 1. Januar 2027 gibt es eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Sie dauert in der Regel 18 Monate, ist generalistisch, wird vergütet und ersetzt die bisherigen Ausbildungen der Länder.

Was das Pflegeneuordnungsgesetz für ambulante Dienste bedeuten würde.

  • Pflegesachleistung wird Sachleistungsbudget mit höheren Beträgen. Geplante Verhinderungspflege soll daraus bezahlt werden.
  • Das Sozialraumbudget gilt nicht für zugelassene Pflegedienste. Leistungen, die heute über den Entlastungsbetrag laufen, fallen weg.
  • Leistungen aus dem Überbrückungsbudget von 2.285 € dürfen 2027 übergangsweise auch zugelassene ambulante Pflege- und Betreuungsdienste erbringen, ab dem vierten Tag mit Zustimmung der Kasse.
  • Betreuungsdienste können mit Zulassung über das Sachleistungsbudget abrechnen. Der Umwandlungsanspruch entfällt.
  • Beratungsbesuche bleiben bis Ende 2028. Ab 2029 soll eine Pflegebegleitung eingeführt werden.

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Quellen und Stand (16. Oktober 2026)
  • Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BGBl. 2025 I Nr. 371
  • GKV-Spitzenverband: Richtlinien nach § 17a SGB XI vom 6.7.2026
  • Pflegefachassistenzgesetz
  • Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
  • Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), gesetze-im-internet.de

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