Tagespflege „Am Tulpenbrunnen“

Tagespflege in Halle.

Tagsüber gut betreut und in Gesellschaft, abends wieder zu Hause. Die Pflegekasse zahlt dafür ein eigenes Budget, zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegedienst.

Freie Plätze: Belegung bitte telefonisch erfragen

Aufgeschnittenes Haus der Tagespflege mit Kaffeetafel, Ruhesessel, Beschäftigungsecke, Küche, Terrasse und Kleinbus
721–2.085 €
Budget der Pflegekasse im Monat
12,36 €
Unterkunft und Verpflegung je Tag
8–16 Uhr
Montag bis Freitag geöffnet
kostenlos
Probetag bei uns

Was Sie in der Tagespflege erwartet.

  • Unser Fahrdienst holt Sie zu Hause ab und bringt Sie wieder heim.
  • Es gibt ein zweites Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee.
  • Für Therapie sorgen Musik-, Ergo-, Licht-, Aroma- und Physiotherapie.
  • Zum Ausruhen gibt es eigene Ruheräume.
  • Zur Abwechslung gibt es Ausflüge, Kinonachmittage und Theater.

Welcher Pflegegrad ist für die Tagespflege nötig?

Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 können Sie die Tagespflege besuchen und den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat dafür einsetzen.

Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt Pflege und Betreuung in der Tagespflege bis zu einem festen Betrag im Monat. Dieser Betrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Pflegegeld und Sachleistung werden dadurch nicht gekürzt.

Pflegegrad Budget Tagespflege im Monat
2 721 €
3 1.357 €
4 1.685 €
5 2.085 €

Selbst zahlen Sie Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und die Fahrtkosten. Dafür können Sie 2026 den Entlastungsbetrag nutzen. Reicht das Einkommen nicht, kann das Sozialamt bei den Pflegekosten helfen, Unterkunft und Verpflegung bleiben aber immer bei Ihnen. Hilfe zur Pflege →

Wird die Tagespflege von der Krankenkasse bezahlt?

Nein, von der Pflegekasse. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse, rechnet aber getrennt ab. Der Antrag geht an die Pflegekasse.

Tagespflege beantragen.

  1. Einen kostenlosen Probetag vereinbaren: 0345 776 79 73.
  2. Bei der Pflegekasse die Leistung „Tagespflege“ beantragen. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt.
  3. Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag und rechnen direkt mit der Kasse ab.

Was kostet Tagespflege im Monat?

Pflegegrad und Tage pro Woche wählen. Der Rechner zeigt, was die Pflegekasse zahlt und was bei Ihnen bleibt.

Pflegegrad
Tage pro Woche
Besuchstage im Monat0
Pflege und Betreuung0 €
davon zahlt die Pflegekasse0 €
Unterkunft und Verpflegung (12,36 € je Besuchstag)0 €
Investitionskosten (Festbetrag je Besuchstag)folgt
Fahrdienst (2,00 € je Fahrt, 4,00 € je Besuchstag)0 €
Ihr Eigenanteil im Monat0 €
davon über den Entlastungsbetrag gedeckt0 €
Was danach bei Ihnen bleibt0 €

Die Investitionskosten je Besuchstag sind noch nicht im Rechner. Wir nennen sie Ihnen am Telefon: 0345 776 79 73.

Der Rechner nutzt die mit den Pflegekassen vereinbarten Preise unserer Tagespflege „Am Tulpenbrunnen“ und rundet auf ganze Besuchstage im Monat. Verbindlich ist der Vertrag.

Beispiel: Pflegegrad 3, zwei Tage pro Woche, also 9 Besuchstage im Monat. Pflege und Betreuung trägt die Pflegekasse. Unterkunft und Verpflegung kosten 9 × 12,36 € = 111,24 €, die Fahrten 9 × 4,00 € = 36,00 €. Dazu kommen die Investitionskosten je Besuchstag. Den Entlastungsbetrag von 131 € können Sie 2026 dafür einsetzen.

Was für die Tagespflege spricht und was nicht.

Was dafür spricht

Angehörige haben tagsüber frei und können arbeiten. Die Gäste haben Gesellschaft und einen festen Rhythmus. Pflege, Therapie und Mahlzeiten sind geregelt. Abends schläft man in der eigenen Wohnung.

Was dagegen spricht

Der Tag ist für manche anstrengend, vor allem am Anfang. Abends und am Wochenende muss die Pflege zu Hause weiter organisiert sein. Ein Teil der Kosten bleibt bei Ihnen.

Probieren Sie es aus: Der Probetag bei uns ist kostenlos.

Quellen und Stand (16. Oktober 2026)
  • § 41 SGB XI
  • Vergütung Tagespflege „Am Tulpenbrunnen“ laut AOK-Pflegenavigator, abgerufen 16.10.2026
  • Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
  • Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), gesetze-im-internet.de
  • Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BGBl. 2025 I Nr. 371

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