Pflegereform 2027: Was sich ändern soll.
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Jetzt berät der Bundestag. Bis das Gesetz in Kraft tritt, gilt das heutige Recht.
- 18.12.2026
- Bundesrat entscheidet (geplant). Bis dahin ist nichts beschlossen.
- 31.12.2026
- Anträge bis dahin nach heutigem Recht (Entwurf)
- 175 €
- Sozialraumbudget statt 131 € (Entwurf)
- 2.285 €
- Überbrückungsbudget für Notfälle (Entwurf)
Das Wichtigste in einer Minute.
- Neue Budgets ab 1. Januar 2027: Pflegegeld und Pflegesachleistung sollen steigen. Dafür sollen sie Dinge mit abdecken, die heute extra bezahlt werden.
- Verhinderungspflege soll wegfallen. An ihre Stelle soll ein kleineres Budget nur für Notfälle treten.
- Der Entlastungsbetrag soll umgebaut werden. Er soll höher werden, aber nicht mehr für Pflegedienst und Tagespflege gelten.
- Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren.
- Für neue Anträge ab 2027 sollen strengere Punktgrenzen gelten.
- Anträge, die bis 31. Dezember 2026 eingehen, sollen nach dem Entwurf noch nach heutigem Recht begutachtet werden.
Wo steht das Gesetz?
- Juni 2026Referentenentwurf (erledigt)
- 30.9.2026Beschluss im Bundeskabinett (erledigt)
- 14.10.2026Pflegekommission eingesetzt, eine Woche später als geplant (erledigt)
- 6.11.2026Erste Lesung im Bundestag (geplant)
- 20.11.2026Bundesrat, erster Durchgang (geplant)
- 11.12.2026Zweite und dritte Lesung im Bundestag (geplant)
- 18.12.2026Bundesrat, zweiter Durchgang (geplant)
- 1.1.2027Inkrafttreten (geplant)
Die Termine ab November sind Planungen. Im Bundestag kann sich am Entwurf noch etwas ändern.
Verschiebt die Pflegekommission die Reform?
Nein, nach heutigem Stand nicht. Die Kommission unter Vorsitz von Prof. Georg Cremer und Prof. Gabriele Kuhn-Zuber wurde am 14. Oktober 2026 eingesetzt, eine Woche später als geplant, weil die Koalition noch über den Auftrag stritt. Sie soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge machen, wie die Pflegeversicherung über 2030 hinaus bezahlbar bleibt. Daraus soll eine zweite Reform werden, die am 1. Juli 2027 starten soll. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll unabhängig davon am 1. Januar 2027 gelten.
Heute und nach dem Entwurf im Vergleich.
| Leistung | Heute (2026) | Entwurf ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegeld PG 2 / 3 / 4 / 5 | 347 / 599 / 800 / 990 € im Monat | 380 / 630 / 890 / 1.080 € im Monat, berechnet als „Entlastungsbudget“ |
| Pflegesachleistung PG 2 / 3 / 4 / 5 | 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € im Monat | 890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 € im Monat, heißt dann „Sachleistungsbudget“ |
| Verhinderungspflege | aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € | entfällt; geplante Vertretung aus Pflegegeld oder Sachleistungsbudget |
| Kurzzeitpflege | aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € | bis 8 Wochen aus dem neuen Überbrückungsbudget von 2.285 € im Jahr, nur für Notfälle |
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1 | 175 € im Monat als „Sozialraumbudget“ (unter 25 Jahren: 300 €), nur Pflegegrad 2 bis 5, nur für anerkannte Alltagshilfen |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € im Monat | keine eigene Leistung mehr, im Budget enthalten |
| Tagespflege | 721 / 1.357 / 1.685 / 2.085 € im Monat | unverändert |
| Bis 40 % der Sachleistung für Alltagshilfen umwandeln | möglich | entfällt |
| Punkte für Pflegegrad 1 / 2 / 3 | ab 12,5 / 27 / 47,5 Punkten | ab 15 / 30 / 50 Punkten |
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung vom 30.9.2026.
Was die Pläne für Sie bedeuten.
Sie bekommen Pflegegeld.
Das Pflegegeld soll steigen, bei Pflegegrad 2 zum Beispiel von 347 € auf 380 €. Davon soll künftig aber auch Verbrauchsmaterial wie Handschuhe und Bettschutz bezahlt werden, ebenso eine geplante Vertretung, wenn die pflegende Person in den Urlaub fährt. Heute gibt es dafür eigene Töpfe. Ob Sie am Ende mehr oder weniger haben, hängt davon ab, wie viel Sie davon heute nutzen.
Ein Pflegedienst kommt zu Ihnen.
Das Sachleistungsbudget soll steigen, bei Pflegegrad 3 zum Beispiel von 1.497 € auf 1.590 €. Den Entlastungsbetrag können Sie dann nicht mehr für den Pflegedienst einsetzen. Wer heute damit zusätzliche Einsätze bezahlt, sollte das durchrechnen. Kosten-Glas öffnen →
Sie nutzen eine Tagespflege.
Der Betrag der Pflegekasse für die Tagespflege soll gleich bleiben. Heute können Sie Verpflegung und Unterkunft in der Tagespflege mit dem Entlastungsbetrag bezahlen. Das soll ab 2027 nicht mehr gehen. Dann zahlen Sie diesen Teil selbst.
Sie haben Pflegegrad 1.
Der Entlastungsbetrag von 131 € soll entfallen. Wer erstmals Pflegegrad 1 bekommt, soll in den ersten drei Monaten bis zu zwei zusätzliche Beratungen erhalten. Ab 2029 ist eine „Pflegebegleitung“ geplant.
Sie wollen einen Pflegegrad beantragen.
Für Anträge ab 1. Januar 2027 sollen höhere Punktgrenzen gelten. Wer am Übergang zwischen zwei Graden liegt, könnte dadurch einen Grad niedriger eingestuft werden. Nach dem Entwurf soll der Tag entscheiden, an dem Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Außerdem soll die Frist von 25 Arbeitstagen für den Bescheid vom 1. Januar bis 30. April 2027 ausgesetzt werden.
Sie haben schon einen Pflegegrad.
Wer bis 31. Dezember 2026 einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen verlieren. Wenn sich Ihr Zustand tatsächlich bessert, kann die Kasse Sie wie bisher neu einstufen.
Sie pflegen und sind berufstätig.
Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlt die Pflegekasse weiter. Eine Kürzung, die zunächst geplant war, ist im Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten. Kinderlose sollen ab 2027 einen höheren Zuschlag zahlen: 0,9 statt 0,6 Prozentpunkte.
Was Sie bis 31. Dezember 2026 tun können.
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Warum wir den Entwurf kritisch sehen.
Die Bundesregierung will mit dem Entwurf die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren. Familien sollen durch höhere Leistungen bei häuslicher Pflege, ein Sozialraumbudget und ein Überbrückungsbudget für Notfälle entlastet werden. Dazu kommen mehr Vorsorge, eine Pflegebegleitung und ein digitales „Pflege-Cockpit“ für Anträge. (Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung vom 30.9.2026)
Wir sind Mitglied im bpa, dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, und als Pflegedienst und Tagespflege direkt betroffen. Die folgenden Punkte stützen sich auf die Bewertung des bpa. Es ist die Sicht der Pflegeanbieter.
Gleiche Hilfe, ungleiche Regeln.
Das neue Sozialraumbudget dürfen nur anerkannte Alltagshilfen und Nachbarschaftshilfe abrechnen. Zugelassene Pflegedienste sind ausgeschlossen, nach Angaben des bpa rund 16.000. Dieselbe Hilfe im Alltag wird also bezahlt, wenn ein anderer Anbieter sie leistet, aber nicht, wenn sie vom Pflegedienst kommt.
Für Sie heißt das: Wer heute mit dem Entlastungsbetrag Hilfe vom Pflegedienst bezahlt, könnte das ab 2027 nicht mehr. Sie müssten den Anbieter wechseln oder selbst zahlen.
Tagespflege wird für Familien teurer.
Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege dürfen nicht mehr mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden. Dabei entlastet gerade die Tagespflege pflegende Angehörige. Der bpa berichtet, dass Mitgliedsunternehmen schon Schließungen von Tagespflegen ankündigen.
Für Sie heißt das: Beispiel in unserer Tagespflege: Pflegegrad 3, neun Tage im Monat. Dann zahlen Sie 9 × 12,36 € = 111,24 € im Monat selbst, die heute der Entlastungsbetrag übernimmt.
Verhinderungspflege fällt fast weg.
Die Verhinderungspflege gibt es als eigene Leistung dann praktisch nicht mehr. Eine geplante Vertretung, etwa im Urlaub, soll aus dem Pflegegeld oder dem Sachleistungsbudget kommen. Das Überbrückungsbudget gilt nur für Notfälle.
Für Sie heißt das: Was heute zusätzlich bezahlt wird, geht künftig vom laufenden Budget ab.
Ungleiche Regeln beim Lohn.
Pflegekräfte müssen nach Tarif oder nach dem in der Region üblichen Lohn bezahlt werden. Etwa die Hälfte der Anbieter zahlt nach dem regional üblichen Lohn. Für Vergütungen ab 2027 sollen die Kassen bei ihnen Lohnerhöhungen nur noch bis zu einer Obergrenze übernehmen. Tarifgebundene Anbieter bekommen alle Tarifsteigerungen bezahlt. Die Pflicht, die Löhne zu erhöhen, bleibt aber für alle. Der bpa nennt das eine Wettbewerbsverzerrung.
Für Sie heißt das: Wenn Anbieter ihre Löhne nicht mehr voll bezahlt bekommen, kann das am Ende weniger Personal und weniger freie Plätze bedeuten.
Neue Beratung ohne die, die schon beraten.
Ab 2029 soll es eine neue Pflegebegleitung geben. Heute beraten vor allem Pflegedienste vor Ort, mit Beratungsbesuchen und Pflegekursen für Angehörige. Der bpa fordert, diese Dienste fest im Gesetz einzubinden. Sonst würden neue Stellen bei Kassen und Kommunen bis zu 20.000 Pflegefachkräfte aus der Pflege abziehen.
Für Sie heißt das: Beratung sollte dort bleiben, wo man Sie und Ihre Situation schon kennt.
Was der bpa fordert.
- Die Wettbewerbsverzerrung bei den Löhnen streichen. Alle Gehaltssteigerungen sollen voll bezahlt werden.
- Die Pflegedienste vor Ort fest in die neue Pflegebegleitung einbinden, direkt im Gesetz.
- Bewährte Hilfen erhalten: Tagespflege, Verhinderungspflege und die Entlastung durch Pflegedienste.
Quellen: bpa, „Die Pflegereform darf kein PNOGchio-Gesetz werden“, bpa.de/pnog, und Übersicht der Forderungen (PDF), abgerufen am 16.10.2026. Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilungen vom 30.9. und 14.10.2026.
Quellen und Stand (16. Oktober 2026)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung vom 30.9.2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Pressemitteilung vom 30.9.2026
- Bundesrat, Drucksache 587/26
- AOK-Bundesverband: Beratungsfolge PNOG, Stand 7.10.2026
- bpa: Pflegeneuordnungsgesetz, bpa.de/pnog, abgerufen 16.10.2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), gesetze-im-internet.de
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BGBl. 2025 I Nr. 371