Für pflegende Angehörige.
Wer einen Menschen pflegt, hat selbst Ansprüche: auf Freistellung im Job, auf Geld, auf Rentenpunkte und auf Pausen.
- 10 Tage
- sofort frei im Job
- 90 %
- Pflegeunterstützungsgeld vom Netto
- 6 Monate
- Pflegezeit
- 24 Monate
- Familienpflegezeit
Plötzlich pflegebedürftig: die ersten Schritte.
- Pflegegrad beantragen. Anruf bei der Pflegekasse. Der Antrag zählt ab dem Tag des Anrufs.
- Arbeitgeber informieren. Sie können sofort bis zu zehn Arbeitstage freinehmen.
- Beratung holen. Nach dem Antrag bietet die Pflegekasse eine Beratung an, die innerhalb von zwei Wochen stattfinden soll, auf Wunsch zu Hause.
- Hilfe organisieren. Pflegedienst, Tagespflege, Hausnotruf, Essen. Mit uns sprechen →
- Hilfsmittel besorgen. Pflegebett, Rollator, Verbrauchsmaterial. Seit September 2026 genügt dafür oft die Empfehlung einer Pflegefachkraft.
Pflegen und arbeiten.
| Was | Wie lange | Geld |
|---|---|---|
| Kurzzeitige Freistellung | bis 10 Arbeitstage je Pflegefall | Pflegeunterstützungsgeld: 90 % des Nettolohns, bis 10 Tage im Jahr |
| Pflegezeit | bis 6 Monate ganz oder teilweise frei, in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten | zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung |
| Familienpflegezeit | bis 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Stunden, in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten | zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben |
Für die kurze Freistellung brauchen Sie eine Bescheinigung. Seit 2026 darf sie auch eine Pflegefachkraft ausstellen, nicht nur eine Ärztin oder ein Arzt. Pflegezeit kündigen Sie zehn Arbeitstage vorher in Textform an, eine E-Mail genügt. Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen dürfen höchstens 24 Monate dauern.
Rentenpunkte durch Pflege.
Sie pflegen jemanden mit Pflegegrad 2 bis 5? Dann zahlt die Pflegekasse unter zwei Bedingungen Beiträge in Ihre Rentenversicherung. Sie pflegen mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage. Und Sie arbeiten höchstens 30 Stunden pro Woche. Je nach Pflegegrad sind das bis zu 735,63 € im Monat. Melden Sie sich dafür bei der Pflegekasse als Pflegeperson.
Pausen sind eingeplant.
- Verhinderungspflege: bis 3.539 € im Jahr für eine Vertretung.
- Tagespflege: tagsüber betreut, eigenes Budget.
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat.
- Pflegekurse: kostenlos über die Pflegekasse, auch zu Hause.
Wo bekomme ich in Halle Hilfe?
- Ihre Pflegekasse: Pflegeberatung und Anträge.
- Vernetzte Pflegeberatung der Stadt Halle: kostenfrei und unabhängig von der Kasse, auch als Hausbesuch. Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale). Zur Seite der Stadt Halle →
- Fachbereich Soziales der Stadt Halle: Hilfe zur Pflege, wenn das Geld nicht reicht. Hilfe zur Pflege →
- Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt: für Fragen zur Begutachtung.
- Hallescher Pflegedienst: Pflege, Tagespflege, Senioren-WG, Hausnotruf, Menüservice. 0345 776 79 73, Mo bis Fr 8:30 bis 15:30 Uhr.
Quellen und Stand (16. Oktober 2026)
- Pflegezeitgesetz §§ 2 bis 4, Familienpflegezeitgesetz § 2
- § 44, § 44a SGB XI
- Bundesministerium für Familie: Familienpflegezeit
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), gesetze-im-internet.de
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BGBl. 2025 I Nr. 371