Pflegeversicherung

Pflegegrad beantragen.

Ohne Pflegegrad gibt es keine Pflegeleistungen der Pflegekasse. Der Antrag ist einfach. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt.

Wohnung mit Telefon, Esstisch für den Besuch der Gutachterin, Wanduhr, Kalender und Laptop
1 Anruf
genügt für den Antrag
25
Arbeitstage bis zum Bescheid
70 €
je angefangene Woche, wenn die Kasse zu spät ist
1 Monat
Zeit für einen Widerspruch

So beantragen Sie einen Pflegegrad.

  1. Antrag stellen.

    Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie ihr. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Den Antrag stellen Sie selbst oder eine Person, die Sie bevollmächtigt haben. Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.

  2. Formular ausfüllen.

    Die Kasse schickt Ihnen ein Formular. Füllen Sie es aus und senden Sie es zurück. Spätestens drei Arbeitstage nach Eingang des Antrags beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst.

  3. Begutachtung vorbereiten.

    Schreiben Sie eine Woche lang auf, wobei Hilfe nötig ist und wie lange es dauert. Legen Sie Arztbriefe, Medikamentenplan und Entlassungsberichte bereit.

  4. Begutachtung.

    Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt zu Ihnen nach Hause. Bei einer Höherstufung kann der Medizinische Dienst auch am Telefon oder per Video begutachten. Sie können auf einem Hausbesuch bestehen. Eine Person Ihres Vertrauens darf dabei sein, zum Beispiel Angehörige oder eine Pflegekraft. Auf Wunsch begleiten wir Sie.

  5. Bescheid.

    Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags entscheiden. Liegen Sie im Krankenhaus oder in der Reha, gelten kürzere Fristen. Das Gutachten bekommen Sie mit dem Bescheid.

Wie der Medizinische Dienst den Pflegegrad ermittelt.

Die Gutachterin prüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Dafür gibt es sechs Bereiche. Jeder zählt unterschiedlich viel. Denken und Verhalten werden zusammen gewertet, es zählt der höhere Wert.

Bereich Was geprüft wird Gewicht
Mobilität Aufstehen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen 10 %
Denken und Verständigung / Verhalten Orientierung, Erinnern, Entscheidungen; Unruhe, Ängste, Abwehr 15 % (der höhere Wert zählt)
Selbstversorgung Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette 40 %
Umgang mit Krankheit und Therapie Medikamente, Verbände, Injektionen, Arztbesuche 20 %
Alltag und Kontakte Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakt zu anderen 15 %

Aus den Bereichen ergeben sich Punkte von 0 bis 100.

Pflegegrad Punkte (heute) Bedeutung
1 12,5 bis unter 27 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2 27 bis unter 47,5 erhebliche Beeinträchtigung
3 47,5 bis unter 70 schwere Beeinträchtigung
4 70 bis unter 90 schwerste Beeinträchtigung
5 90 bis 100 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Haushalt und Unternehmungen außer Haus schreibt die Gutachterin auf, sie zählen aber nicht für die Punkte.

Wenn die Pflegekasse zu lange braucht.

Entscheidet die Pflegekasse nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen, muss sie Ihnen für jede angefangene Woche 70 € zahlen. Das gilt nicht, wenn die Verzögerung nicht bei der Kasse liegt. Kommt der Medizinische Dienst nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen, muss die Kasse Ihnen drei unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen.

Bescheid zu niedrig? Widerspruch einlegen.

Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Ein kurzer Brief an die Pflegekasse genügt: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein. Die Begründung reiche ich nach.“ Lesen Sie danach das Gutachten genau. Oft fehlen Dinge, die im Alltag viel Hilfe brauchen.

Mehr Hilfe nötig? Höherstufung beantragen.

Wenn sich der Zustand verschlechtert, stellen Sie einen neuen Antrag. Es läuft genauso ab wie beim ersten Mal. Bei einer Höherstufung kann die Begutachtung auch per Telefon oder Video stattfinden. Sie dürfen auf einem Hausbesuch bestehen.

Pflegegrad-Selbsttest

20 kurze Fragen. Am Ende sehen Sie, in welchem Bereich Ihr Pflegegrad ungefähr liegen könnte.

Machen Sie den Test für sich oder für einen Angehörigen?

Der Test ist eine grobe Orientierung. Den Pflegegrad legt allein die Pflegekasse nach der Begutachtung fest. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät und werden nicht gesendet.

Quellen und Stand (16. Oktober 2026)
  • Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
  • Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), gesetze-im-internet.de
  • Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BGBl. 2025 I Nr. 371

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