Pflegegrad beantragen.
Ohne Pflegegrad gibt es keine Pflegeleistungen der Pflegekasse. Der Antrag ist einfach. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt.
- 1 Anruf
- genügt für den Antrag
- 25
- Arbeitstage bis zum Bescheid
- 70 €
- je angefangene Woche, wenn die Kasse zu spät ist
- 1 Monat
- Zeit für einen Widerspruch
So beantragen Sie einen Pflegegrad.
- Antrag stellen.
Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie ihr. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Den Antrag stellen Sie selbst oder eine Person, die Sie bevollmächtigt haben. Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.
- Formular ausfüllen.
Die Kasse schickt Ihnen ein Formular. Füllen Sie es aus und senden Sie es zurück. Spätestens drei Arbeitstage nach Eingang des Antrags beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst.
- Begutachtung vorbereiten.
Schreiben Sie eine Woche lang auf, wobei Hilfe nötig ist und wie lange es dauert. Legen Sie Arztbriefe, Medikamentenplan und Entlassungsberichte bereit.
- Begutachtung.
Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt zu Ihnen nach Hause. Bei einer Höherstufung kann der Medizinische Dienst auch am Telefon oder per Video begutachten. Sie können auf einem Hausbesuch bestehen. Eine Person Ihres Vertrauens darf dabei sein, zum Beispiel Angehörige oder eine Pflegekraft. Auf Wunsch begleiten wir Sie.
- Bescheid.
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags entscheiden. Liegen Sie im Krankenhaus oder in der Reha, gelten kürzere Fristen. Das Gutachten bekommen Sie mit dem Bescheid.
Wie der Medizinische Dienst den Pflegegrad ermittelt.
Die Gutachterin prüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Dafür gibt es sechs Bereiche. Jeder zählt unterschiedlich viel. Denken und Verhalten werden zusammen gewertet, es zählt der höhere Wert.
| Bereich | Was geprüft wird | Gewicht |
|---|---|---|
| Mobilität | Aufstehen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen | 10 % |
| Denken und Verständigung / Verhalten | Orientierung, Erinnern, Entscheidungen; Unruhe, Ängste, Abwehr | 15 % (der höhere Wert zählt) |
| Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette | 40 % |
| Umgang mit Krankheit und Therapie | Medikamente, Verbände, Injektionen, Arztbesuche | 20 % |
| Alltag und Kontakte | Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakt zu anderen | 15 % |
Aus den Bereichen ergeben sich Punkte von 0 bis 100.
| Pflegegrad | Punkte (heute) | Bedeutung |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 bis unter 27 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 2 | 27 bis unter 47,5 | erhebliche Beeinträchtigung |
| 3 | 47,5 bis unter 70 | schwere Beeinträchtigung |
| 4 | 70 bis unter 90 | schwerste Beeinträchtigung |
| 5 | 90 bis 100 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege |
Haushalt und Unternehmungen außer Haus schreibt die Gutachterin auf, sie zählen aber nicht für die Punkte.
Wenn die Pflegekasse zu lange braucht.
Entscheidet die Pflegekasse nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen, muss sie Ihnen für jede angefangene Woche 70 € zahlen. Das gilt nicht, wenn die Verzögerung nicht bei der Kasse liegt. Kommt der Medizinische Dienst nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen, muss die Kasse Ihnen drei unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen.
Bescheid zu niedrig? Widerspruch einlegen.
Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Ein kurzer Brief an die Pflegekasse genügt: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein. Die Begründung reiche ich nach.“ Lesen Sie danach das Gutachten genau. Oft fehlen Dinge, die im Alltag viel Hilfe brauchen.
Mehr Hilfe nötig? Höherstufung beantragen.
Wenn sich der Zustand verschlechtert, stellen Sie einen neuen Antrag. Es läuft genauso ab wie beim ersten Mal. Bei einer Höherstufung kann die Begutachtung auch per Telefon oder Video stattfinden. Sie dürfen auf einem Hausbesuch bestehen.
Pflegegrad-Selbsttest
20 kurze Fragen. Am Ende sehen Sie, in welchem Bereich Ihr Pflegegrad ungefähr liegen könnte.
Der Test ist eine grobe Orientierung. Den Pflegegrad legt allein die Pflegekasse nach der Begutachtung fest. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät und werden nicht gesendet.
Frage 1 von 20 · Bereich 1: Bewegen
Im Bett die Lage wechseln, zum Beispiel umdrehenIm Bett die Lage wechseln, zum Beispiel umdrehen
Wie selbstständig schaffen Sie das?Wie selbstständig schafft die Person das?
„Überwiegend selbstständig“ heißt: Die Person schafft es meist allein, braucht aber Anleitung, Kontrolle oder kleine Hilfe.
Frage 2 von 20 · Bereich 1: Bewegen
Aus dem Bett aufstehen und sich auf einen Stuhl setzenAus dem Bett aufstehen und sich auf einen Stuhl setzen
Wie selbstständig schaffen Sie das?Wie selbstständig schafft die Person das?
Frage 3 von 20 · Bereich 1: Bewegen
Sich in der Wohnung von Raum zu Raum bewegenSich in der Wohnung von Raum zu Raum bewegen
Wie selbstständig schaffen Sie das?Wie selbstständig schafft die Person das?
Frage 4 von 20 · Bereich 1: Bewegen
Treppen steigenTreppen steigen
Wie selbstständig schaffen Sie das?Wie selbstständig schafft die Person das?
Frage 5 von 20 · Bereich 2: Denken und Verhalten
Sie wissen nicht, welcher Tag ist oder wo Sie sindWeiß nicht, welcher Tag ist oder wo sie oder er ist
Wie oft kommt das vor?Wie oft kommt das vor?
Frage 6 von 20 · Bereich 2: Denken und Verhalten
Sie vergessen, was vor kurzem passiert istVergisst, was vor kurzem passiert ist
Wie oft kommt das vor?Wie oft kommt das vor?
Frage 7 von 20 · Bereich 2: Denken und Verhalten
Sie können Alltagsentscheidungen nicht selbst treffen, etwa was Sie anziehenKann Alltagsentscheidungen nicht selbst treffen, etwa was sie oder er anzieht
Wie oft kommt das vor?Wie oft kommt das vor?
Frage 8 von 20 · Bereich 2: Denken und Verhalten
Sie sind nachts unruhig, ängstlich oder wehren Hilfe abIst nachts unruhig, ängstlich oder wehrt Hilfe ab
Wie oft kommt das vor?Wie oft kommt das vor?
Frage 9 von 20 · Bereich 3: Sich selbst versorgen
Waschen am WaschbeckenWaschen am Waschbecken
Wie selbstständig schaffen Sie das?Wie selbstständig schafft die Person das?
„Überwiegend selbstständig“ heißt: Die Person schafft es meist allein, braucht aber Anleitung, Kontrolle oder kleine Hilfe.
Frage 10 von 20 · Bereich 3: Sich selbst versorgen
Duschen oder badenDuschen oder baden
Wie selbstständig schaffen Sie das?Wie selbstständig schafft die Person das?
Frage 11 von 20 · Bereich 3: Sich selbst versorgen
An- und auskleidenAn- und auskleiden
Wie selbstständig schaffen Sie das?Wie selbstständig schafft die Person das?
Frage 12 von 20 · Bereich 3: Sich selbst versorgen
EssenEssen
Wie selbstständig schaffen Sie das?Wie selbstständig schafft die Person das?
Frage 13 von 20 · Bereich 3: Sich selbst versorgen
Genug trinkenGenug trinken
Wie selbstständig schaffen Sie das?Wie selbstständig schafft die Person das?
Frage 14 von 20 · Bereich 3: Sich selbst versorgen
Die Toilette benutzenDie Toilette benutzen
Wie selbstständig schaffen Sie das?Wie selbstständig schafft die Person das?
Frage 15 von 20 · Bereich 4: Krankheit und Therapie
Hilfe bei Medikamenten (stellen, geben, kontrollieren)Hilfe bei Medikamenten (stellen, geben, kontrollieren)
Wie oft brauchen Sie dabei Hilfe?Wie oft braucht die Person dabei Hilfe?
Frage 16 von 20 · Bereich 4: Krankheit und Therapie
Hilfe bei Verbänden, Spritzen, Kompressionsstrümpfen oder BlutzuckermessenHilfe bei Verbänden, Spritzen, Kompressionsstrümpfen oder Blutzuckermessen
Wie oft brauchen Sie dabei Hilfe?Wie oft braucht die Person dabei Hilfe?
Frage 17 von 20 · Bereich 4: Krankheit und Therapie
Begleitung zu Arzt- oder TherapieterminenBegleitung zu Arzt- oder Therapieterminen
Wie oft brauchen Sie Begleitung?Wie oft braucht die Person Begleitung?
Frage 18 von 20 · Bereich 5: Alltag und Kontakte
Den Tag einteilen und sich beschäftigenDen Tag einteilen und sich beschäftigen
Wie selbstständig schaffen Sie das?Wie selbstständig schafft die Person das?
Frage 19 von 20 · Bereich 5: Alltag und Kontakte
Kontakt zu Familie, Nachbarn oder Freunden haltenKontakt zu Familie, Nachbarn oder Freunden halten
Wie selbstständig schaffen Sie das?Wie selbstständig schafft die Person das?
Frage 20 von 20 · Bereich 5: Alltag und Kontakte
Nachts ruhen und schlafenNachts ruhen und schlafen
Wie selbstständig schaffen Sie das?Wie selbstständig schafft die Person das?
Ihr Ergebnis: etwa 0 Punkte.
Nach Ihren Antworten liegt kein Pflegegrad nahe. Wenn sich etwas verändert, machen Sie den Test einfach noch einmal. Bei Fragen beraten wir Sie gern.
Das ist eine Schätzung. Der Medizinische Dienst prüft deutlich mehr Fragen als dieser Test. Beantragen Sie den Pflegegrad, wenn Sie im Alltag Hilfe brauchen, auch wenn der Test einen niedrigeren Wert zeigt.
Quellen und Stand (16. Oktober 2026)
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), gesetze-im-internet.de
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BGBl. 2025 I Nr. 371