Was Ihnen zusteht.
Pflegegeld, Sachleistung, Tagespflege und mehr: alle Beträge je Pflegegrad. Die Beträge gelten seit 1. Januar 2025. 2026 sind sie gleich geblieben, nur die Digitalen Pflegeanwendungen wurden neu aufgeteilt.
- 347–990 €
- Pflegegeld im Monat
- 796–2.299 €
- Pflegesachleistung im Monat
- 131 €
- Entlastungsbetrag im Monat
- 3.539 €
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Jahr
Pflegegrad wählen, Leistungen sehen.
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Sie können den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für den Wohnraum und Beratung nutzen.
Diese Beträge stehen im Gesetzentwurf vom 30.9.2026. Sie gelten erst, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Beträge nach SGB XI, Stand 16.10.2026. Beim Hausnotruf übernimmt die Pflegekasse den Basistarif des Anbieters.
Alle Beträge 2026 auf einen Blick.
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld im Monat | keine Leistung | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung im Monat | keine Leistung | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Tages- oder Nachtpflege im Monat | keine Leistung | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Entlastungsbetrag im Monat | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Jahr | keine Leistung | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Monat | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Wohngruppenzuschlag im Monat | 224 € | 224 € | 224 € | 224 € | 224 € |
| Wohnumfeld verbessern je Maßnahme | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € |
| Pflege-Apps (DiPA) und Unterstützung dabei im Monat | 40 € + 30 € | 40 € + 30 € | 40 € + 30 € | 40 € + 30 € | 40 € + 30 € |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsansprüche der Versicherten 2026; SGB XI.
Was die Leistungen bedeuten.
Pflegegeld
Geld für Sie, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege übernehmen. Sie entscheiden selbst, wofür Sie es ausgeben. Wer Pflegegeld bekommt, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch: bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal im Halbjahr.
Pflegesachleistung
Ein Budget für einen zugelassenen Pflegedienst. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienst ab. Sie bekommen kein Geld ausgezahlt.
Kombinationsleistung
Sie können Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren. Nutzen Sie zum Beispiel 60 % der Sachleistung, bekommen Sie noch 40 % des Pflegegelds. Bei Pflegegrad 3 sind das 239,60 €. An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.
Tages- und Nachtpflege
Ein eigenes Budget, das zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung gilt. Es wird nicht angerechnet. Mehr zur Tagespflege →
Entlastungsbetrag
131 € im Monat für Angebote, die Sie im Alltag entlasten. Mehr zum Entlastungsbetrag →
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Bis 3.539 € im Jahr, wenn die pflegende Person ausfällt oder eine Pause braucht. Mehr zur Verhinderungspflege →
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz und Ähnliches.
Wohnraum anpassen
Bis 4.180 € je Maßnahme, etwa für eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, bis 16.720 €.
Pflegeberatung
Nach dem Antrag bietet Ihnen die Pflegekasse eine Beratung an. Sie soll innerhalb von zwei Wochen stattfinden, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
Rentenbeiträge für Angehörige
Pflegen Sie jemanden mit Pflegegrad 2 bis 5 mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen und arbeiten höchstens 30 Stunden, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Sie. Mehr für Angehörige →
Quellen und Stand (16. Oktober 2026)
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), gesetze-im-internet.de
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BGBl. 2025 I Nr. 371